Erleichterte Rückforderung von Zuwendungen an das Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe, BGH Urteil vom 03.02.2010, XII ZR 189/06

Haben Schwiegereltern ihrem Schwiegerkind Geld zukommen lassen (z.B. zum Hausbau), hatten die Schwiegereltern nach bisheriger Rechtsprechung keinen Anspruch auf Rückgabe des Geldes nach einer Scheidung des Schwiegerkindes mit dem eigenen Kind. Vielmehr wurde die Zuwendung der Schwiegerelterin lediglich im Zugewinnausgleich zwischen eigenem Kind und Schwiegerkind berücksichtigt. Nach neuer Rechtslage können die Schwiegereltern solche Zuwendungen nunmehr nach einer Scheidung direkt vom Schwiegerkind zurückverlangen (sog. Wegfall der Geschäftsgrundlage).

 

Nachweisanforderungen bei Erwerb durch GbR

OLG München, 20.7.2010 – 34 Wx 063/10

BGB § 705, GBO § 29

Im Anwendungsbereich des § 20 GBO müssen Existenz und Identität der erwerbenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie die Vertretungsberechtigung der für sie handelnden Personen in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (wie OLG Schleswig vom 9.12.2009, 2 W 168/09 = Rpfleger 2010, 320; gegen OLG Saarbrücken vom 26.2.2010, 5 W 371/09-134 = ZfIR 2010, 329).

Nachgewiesen werden können Existenz und Vertretungsberechtigung einer GbR derzeit praktisch nur durch den Abschluss eines (notariellen) Gesellschaftsvertrags in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft (vgl. Böttcher ZNotP 2010, 173/176; auch Bestelmeyer Rpfleger 2010, 169/183).

 

OLG München, 17.8.2010 – 34 W 98/10
GBO §§ 20, 29 Abs. 1

Eine Erklärung der Beteiligten in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde über die Rechtsverhältnisse der GbR ist hierfür selbst dann nicht ausreichend, wenn sie durch eidesstattliche Versicherung untermauert wird (Bestätigung von OLG München, Beschl. v. 20.7.2010 – 34 Wx 063/10).


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