Kompetenz und Dienstleistungsbereitschaft

Notare stehen für strikte Neutralität, Kompetenz und Zuverlässigkeit. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass bestimmte Rechtsgeschäfte nur vor einem Notar vorgenommen werden können. Es handelt sich dabei insbesondere um solche Rechtsgeschäfte, bei denen eine rechtliche Aufklärung und der Schutz der Beteiligten vor ungesicherten Vorausleistungen besonders wichtig sind:

Bei anderen Rechtsgeschäften ist teilweise die sogenannte privatschriftliche Form ausreichend. In vielen Fällen, etwa bei einer Testamentserrichtung, ist die rechtliche Beratung durch einen Notar allerdings oft unerläßlich!

Sie werden auf dieser Homepage viel Informationsmaterial zu notarrelevanten Rechtsgebieten finden. Dies ersetzt natürlich nie das persönliche Beratungsgespräch. Dazu stehen wir jederzeit bereit, dienstleistungsbereit und flexibel auch außerhalb der Öffnungszeiten.


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